... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Werbens für terroristische Vereinigungen
Verfahren beendet: Einbringung abgelehnt
- Beratungsstand
- Einbringung abgelehnt
- Letzter Schritt
- 27. September 2024
- Eingebracht von
- Baden-Württemberg
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Recht
Worum es geht
Wiederaufnahme des Straftatbestands des Werbens für eine terroristische Vereinigung (sog. Sympathiewerbung): Streichung der Wörter "um Mitglieder oder Unterstützer"; Änderung § 129a Strafgesetzbuch Bezug: Siehe auch GESTA C079
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
