Zurück zur Übersicht
Verkündet

Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
5. Juli 2024
Eingebracht von
Ausschuss für Klimaschutz und Energie
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Abkopplung des Art. 4 des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes zu einem selbständigen „Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“: Beschleunigung und Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch vorgelagerte Aufnahme von neun weiteren und Änderung eines bestehenden Stromnetzausbauvorhabens in Bundesbedarfsplan; Änderung Anlage Bundesbedarfsplangesetz Bezug: Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes s. E050

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.