Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 5. Juli 2024
- Eingebracht von
- Ausschuss für Klimaschutz und Energie
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Abkopplung des Art. 4 des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes zu einem selbständigen „Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“: Beschleunigung und Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch vorgelagerte Aufnahme von neun weiteren und Änderung eines bestehenden Stromnetzausbauvorhabens in Bundesbedarfsplan; Änderung Anlage Bundesbedarfsplangesetz Bezug: Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes s. E050
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
