... Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 13. November 2024
- Eingebracht von
- Bayern
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Soziale Sicherung
Worum es geht
Rückgängigmachung der zum 1. Januar 2024 erfolgten unbeabsichtigten Verschiebung der Kostenlast vom Bund auf die Sozialhilfeträger betr. die Erstattung von Verpflegungs- und Energiekosten an die Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversorgungsmöglichkeit, Klarstellung zum Erstattungsbetrag (Definition als Geldleistung); Änderung § 142 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze, s. GESTA G018 Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 263/25 GESTA 21. WP G002
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
