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Erledigt

... Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
13. November 2024
Eingebracht von
Bayern
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Soziale Sicherung

Worum es geht

Rückgängigmachung der zum 1. Januar 2024 erfolgten unbeabsichtigten Verschiebung der Kostenlast vom Bund auf die Sozialhilfeträger betr. die Erstattung von Verpflegungs- und Energiekosten an die Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversorgungsmöglichkeit, Klarstellung zum Erstattungsbetrag (Definition als Geldleistung); Änderung § 142 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze, s. GESTA G018 Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 263/25 GESTA 21. WP G002

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.