Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und ihnen gleichgestellten Personen
Verfahren beendet: Einbringung abgelehnt
- Beratungsstand
- Einbringung abgelehnt
- Letzter Schritt
- 27. September 2024
- Eingebracht von
- Hessen
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Recht
Worum es geht
Verbesserung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und gleichgestellten Personen sowie von Hilfskräften der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste: Strafverschärfung zur Erhöhung des Abschreckungseffekts, Ausschluss einer Geldstrafe, Erhöhung der Mindeststrafe von 6 Monaten auf 1 Jahr für besonders schwere Fälle, Einführung eines neuen Regelbeispiels bei einer Tatbegehung "mittels eines hinterlistigen Überfalls", Ersetzung der Wörter "bei einer Diensthandlung" durch "in Beziehung auf den Dienst" für einen umfassenden Schutz von Polizeibeamten; Änderung §§ 113, 114 und 125a Strafgesetzbuch Bezug: Siehe auch GESTA C116, C119 sowie C122
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
