Gesetz zur Änderung der Höfeordnung, zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen und zur Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 22. November 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Landwirtschaft und Ernährung, Recht, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Artikel 3
- im Übrigen
Worum es geht
Neuregelung zur Anpassung der Mindestwerte für die Hofeigenschaft auf Grundlage des Grundsteuerwertes A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ab dem 1. Januar 2025, Festsetzung der Mindestabfindung für weichende Erben auf das 0,6-fache des Wertes, Erhöhung des Schuldenabzugs, Übergangsregelung, redaktionelle Änderungen; Änderung §§ 1, 12 und 19 Höfeordnung sowie § 3a Verfahrensordnung für Höfesachen Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer (1 BvL 11/14) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen); Verlängerung und neuerliche Befristung der Befugnisnormen zur Telekommunikationsüberwachung insbes. bei Wohnungseinbruchdiebstahl um weitere 5 Jahre bis zum 31. Dezember 2029, Folgeänderung; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis; Zusätzliche Änderung Art. 10 Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens Bezug: Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, s. GESTA 19. WP C117
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
