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Verkündet

Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
22. November 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesundheit, Landwirtschaft und Ernährung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften zur Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen das EU-Tiergesundheitsrecht, insbesondere beim Verbringen lebender Tiere, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowie bei Verstößen gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von Landtieren, Wassertieren und Zuchtmaterial; Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union (Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz –TierGesBußG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 41 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2016/429 vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (ABl. L 84, 31.03.2016, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung); Ermächtigungsgrundlage zur Fortentwicklung der in der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung geregelten Anforderungen an das Kontrollpersonal für den Tabakbereich und Angleichung an die Überwachungsanforderungen im Lebensmittelbereich, Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zur Verlängerung sowie zur Möglichkeit sanktionsfreier Nichtinanspruchnahme erteilter Pflanzgenehmigungen in bestimmten Regionen; redaktionelle, rechtsförmliche Änderungen; Änderung versch. §§ Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz, Einfügung § 27a Tabakerzeugnisgesetz sowie Änderung §§ 7d und 50 Weingesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.