Haushaltsbegleitgesetz 2025
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 8. November 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Umsetzung der im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 und im Finanzplan bis 2028 berücksichtigten Gesetzesänderungen als Beitrag zur Einhaltung der regulären Obergrenze der Kreditaufnahme nach Art. 115 GG: Vermeidung von Belastungen des Bundeshaushalts durch unnötige Zuführungen an das Sondervermögen auf den Eigenbestand des Bundes und Minderung der Zahlungsverschiebungen zwischen den Haushaltsjahren, Verstetigung der Transformationskomponente in den Ausschreibungen für die Windenergie auf See 2025 und 2026, weitere Minderung des Erhöhungsbetrags des zusätzlichen Bundeszuschusses zur Gesetzlichen Rentenversicherung 2025 bis 2027 u.a.; Änderung §§ 2 und 4 Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz, §§ 23, 57 und 58 Windenergie-auf-See-Gesetz sowie § 287g Sechstes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Haushaltsgesetz 2025 s. GESTA D062
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
