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Erledigt

Haushaltsbegleitgesetz 2025

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
8. November 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Umsetzung der im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 und im Finanzplan bis 2028 berücksichtigten Gesetzesänderungen als Beitrag zur Einhaltung der regulären Obergrenze der Kreditaufnahme nach Art. 115 GG: Vermeidung von Belastungen des Bundeshaushalts durch unnötige Zuführungen an das Sondervermögen auf den Eigenbestand des Bundes und Minderung der Zahlungsverschiebungen zwischen den Haushaltsjahren, Verstetigung der Transformationskomponente in den Ausschreibungen für die Windenergie auf See 2025 und 2026, weitere Minderung des Erhöhungsbetrags des zusätzlichen Bundeszuschusses zur Gesetzlichen Rentenversicherung 2025 bis 2027 u.a.; Änderung §§ 2 und 4 Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz, §§ 23, 57 und 58 Windenergie-auf-See-Gesetz sowie § 287g Sechstes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Haushaltsgesetz 2025 s. GESTA D062

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.