Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 22. November 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Soziale Sicherung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Weitere Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11 784 Euro und des Kinderfreibetrags um 228 Euro auf 6 612 Euro; Änderung §§ 32, 32a, 39b und 52 Einkommensteuergesetz sowie § 6 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 Bezug: Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 (BR-Drs. 454/23)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
