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Verkündet

Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
22. November 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Soziale Sicherung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Weitere Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11 784 Euro und des Kinderfreibetrags um 228 Euro auf 6 612 Euro; Änderung §§ 32, 32a, 39b und 52 Einkommensteuergesetz sowie § 6 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 Bezug: Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 (BR-Drs. 454/23)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.