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Erledigt

Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
17. Oktober 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht

Worum es geht

Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen und Spezialisierung der Amts- und Landgerichte: Anhebung der Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von 5.000 auf 8.000 Euro, streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an das Amts- oder das Landgericht, Änderung der Kostenentscheidung, Klarstellung zu Richterabordnungen an oberste Landesgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Folgeänderungen; Änderung und Einfügung versch. §§ in 7 Gesetzen Bezug: Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizminister vom 25./26. Mai 2023 Wiedervorlage siehe BR-Drs 432/25 GESTA 21. WP C026

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.