Gesetz zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 17. Oktober 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Wirtschaft, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Verwendung der im Sondervermögen "Restrukturierungsfonds für Institute" (Restrukturierungsfonds, RSF) verwalteten "Altmittel" aus den auf nationaler Basis erhobenen Bankenabgaben 2011 bis 2014 zur teilweisen Tilgung der im Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) aufgelaufenen Schulden, u.a. auch zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 8 der UN-Resolution vom 25. September 2015, Aufhebung des entbehrlich gewordenen Betriebsausgabenabzugsverbots für zu Abwicklungsfinanzierungsmechanismen abgabepflichtige Unternehmen, auch zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für die Finanzstandortwahl innerhalb der EU; Änderung von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen Bezug: Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/3297 GESTA 21. WP D029
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
