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Erledigt

Zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
17. Oktober 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Europapolitik und Europäische Union, Innere Sicherheit

Worum es geht

Anpassung des Europol-Gesetzes an die geänderte Europol-Verordnung: Erweiterung der berechtigten nationalen Behörden bzgl. der Informationsübermittlung an und des Zugangs zu Informationen bei Europol; Änderung §§ 1, 2, 3, 4 sowie Aufhebung § 5 Europol-Gesetz Bezug: Verordnung (EU) 2022/991 vom 8. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation (ABl. L 169, 27.06.2022, S. 1)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.