Gesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 17. Oktober 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht
Worum es geht
Fortentwicklung des Schiedsverfahrensrechts zur Erhöhung der Attraktivität des Streitbeilegungsstandorts Deutschland: zahlreiche Anpassungen an Entwicklungen in der internationalen und nationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit, punktuelle Übernahme einzelner Regelungen des Ende 2006 überarbeiteten UNCITRAL-Modellgesetzes über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, Einzelmaßnahmen zur Internationalisierung und Digitalisierung des Verfahrensrechts, insbes. betr. Vorlage von Dokumenten in englischer Sprache in deutschsprachigen Verfahren, Videoverhandlung sowie elektr. Schiedsspruch; weitere Maßnahmen u.a. betr. Verfahren vor den Commercial Courts, Veröffentlichung von Schiedssprüchen und Sondervoten sowie Schaffung eines Restitutionsantrags; Einfügung §§ 1054a, 1054b, 1059a, 1063a und 1063b sowie Änderung zahlr. §§ Zivilprozessordnung, Änderung § 37c Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gerichtskostengesetz sowie §§ 1 und 9 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz Bezug: UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit 1985/2006 Justizstandort-Stärkungsgesetz, s. GESTA C061 Wiedervorlage siehe BR-Drs 458/26 GESTA 21. WP C095
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
