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Erledigt

Gesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
17. Oktober 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht

Worum es geht

Fortentwicklung des Schiedsverfahrensrechts zur Erhöhung der Attraktivität des Streitbeilegungsstandorts Deutschland: zahlreiche Anpassungen an Entwicklungen in der internationalen und nationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit, punktuelle Übernahme einzelner Regelungen des Ende 2006 überarbeiteten UNCITRAL-Modellgesetzes über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, Einzelmaßnahmen zur Internationalisierung und Digitalisierung des Verfahrensrechts, insbes. betr. Vorlage von Dokumenten in englischer Sprache in deutschsprachigen Verfahren, Videoverhandlung sowie elektr. Schiedsspruch; weitere Maßnahmen u.a. betr. Verfahren vor den Commercial Courts, Veröffentlichung von Schiedssprüchen und Sondervoten sowie Schaffung eines Restitutionsantrags; Einfügung §§ 1054a, 1054b, 1059a, 1063a und 1063b sowie Änderung zahlr. §§ Zivilprozessordnung, Änderung § 37c Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gerichtskostengesetz sowie §§ 1 und 9 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz Bezug: UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit 1985/2006 Justizstandort-Stärkungsgesetz, s. GESTA C061 Wiedervorlage siehe BR-Drs 458/26 GESTA 21. WP C095

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.