Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 17. Oktober 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Bildung und Erziehung
Worum es geht
Verbesserung der höherqualifizierenden Berufsbildung zur Stärkung der Fachkräftegewinnung: Zur Senkung der Eigenkosten für die Teilnehmenden Anhebung des Förderrahmens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für die Erstellung des Meisterstücks auf 18 000 Euro bzw. 4 000 Euro sowie des Darlehenserlasses auf 60 Prozent bei Bestehen der Fortbildungsprüfung, Wegfall der Anrechnung von Arbeitgeberzuschüssen, Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen auf 160 Euro pro Monat je Kind, Klarstellungen zu hochschulischen Abschlüssen sowie zur Trägereigenschaft; Änderung versch. §§ Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Aufstiegs-BAföG Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages vom 18. Februar 2022
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
