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Erledigt

Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
17. Oktober 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Bildung und Erziehung

Worum es geht

​Verbesserung der höherqualifizierenden Berufsbildung zur Stärkung der Fachkräftegewinnung: Zur Senkung der Eigenkosten für die Teilnehmenden Anhebung des Förderrahmens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für die Erstellung des Meisterstücks auf 18 000 Euro bzw. 4 000 Euro sowie des Darlehenserlasses auf 60 Prozent bei Bestehen der Fortbildungsprüfung, Wegfall der Anrechnung von Arbeitgeberzuschüssen, Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen auf 160 Euro pro Monat je Kind, Klarstellungen zu hochschulischen Abschlüssen sowie zur Trägereigenschaft; Änderung versch. §§ Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Aufstiegs-BAföG Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages vom 18. Februar 2022

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.