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Verkündet

Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
20. Dezember 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Änderung der rechtlichen Grundlage für die Berechnungsmethode der Gasspeicherumlage zur Beseitigung der kommissionsseitig festgestellten Unvereinbarkeit mit der EU-Gasspeicherverordnung: Erhebung der Umlage nur noch auf inländische Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung und Standardlastprofilverfahren auf im Inland ausgespeiste Gasmengen ab dem Jahr 2025 und Außerachtlassung der Grenzübergangspunkte und virtuellen Kopplungspunkte; Änderung § 35e Energiewirtschaftsgesetz Bezug: Pilotverfahren der Europäischen Kommission zur Vereinbarkeit von § 35e EnWG mit Verordnung (EU) 2022/1032 vom 29. Juni 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1938 und (EG) Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung (EU-Gasspeicherverordnung) (ABl. L 173, 30.06.2022, S. 17)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.