Zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 20. Dezember 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verkehr, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Umsetzung des Beschlusses des Bundeskanzlers mit den Landesregierungschefs: Ermöglichung einer gemeinsamen Abrechnung der Ausgleichsbeträge in den Jahren 2023 bis 2025 und Ausdehnung der Überjährigkeit auf das Jahr 2025 zur Steuerung des Ausgleichsbedarfs bei der Finanzierung des Deutschlandtickets, Einbehalt eines Teilbetrages der Regionalisierungsmittel in Höhe von 350 Mio Euro im Jahr 2025 aufgrund der notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushalts und Auszahlung an die Länder im Jahr 2026; Änderung §§ 5,9 und Anlage 8 Regionalisierungsgesetz Bezug: Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. November 2023 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verzicht auf Einbehalt von Regionalisierungsmitteln, Streichung des Verbots der Verwendung von Regionalisierungsmitteln für weitere Tarifangebote; redaktionelle Folgeänderungen; Verzicht auf Änderung § 5, erneute Änderung § 9 Regionalisierungsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
