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Verkündet

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 - ERPWiPlanG 2025)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
14. Februar 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 1,191 Mrd Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 12 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verbleib der bisherigen KMU-Förderung und nicht auch der Förderung gemeinnütziger Unternehmen; Änderung § 4 und Anlage ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.