Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 - ERPWiPlanG 2025)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 14. Februar 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 1,191 Mrd Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 12 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verbleib der bisherigen KMU-Förderung und nicht auch der Förderung gemeinnütziger Unternehmen; Änderung § 4 und Anlage ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
