Gesetz zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (Außenhandelsstatistikänderungsgesetz - AHStatG-ÄndG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 14. Februar 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Außenwirtschaft, Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Artikel 1
- im Übrigen
Worum es geht
Anpassung der Rechtsgrundlage zur Außenhandelsstatistik infolge fachlicher und rechtlicher Änderungen im gesetzlichen Anwendungsbereich: Ermöglichung der Anhebung der Meldeschwellen im Teilbereich der Statistik über den Warenverkehr mit anderen EU-Mitgliedstaaten als Folge des inzwischen eingeführten Mikrodatenaustauschs mit EU-Partnerländern, damit Entlastung der Wirtschaft aufgrund der Befreiung weiterer Unternehmen von der Meldepflicht in der Intrahandelsstatistik, Entlastung der Auskunftspflichtigen auch bei vereinfachten Meldungen, Anpassungen an geänderte europäische Rechtsvorschriften, u.a. betr. EU-Umsatzsteuerrecht; monatliche Erhebung der tätigen Personen gegliedert nach Bundesländern im Rahmen der konjunkturstatistischen Erhebung im Bereich der Handels- und Dienstleistungsstatistik; Klarstellungen bei der Erhebung von Transaktionsdaten sowie der Revision im Zusammenhang mit dem Unternehmensbasisdatenregister, Korrektur von Fehlverweisen, Konkretisierungen, Präzisierungen und Folgeänderungen; Änderung verschiedener §§ Außenhandelsstatistikgesetz, § 6 Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz, §§ 3 und 4 Unternehmensbasisdatenregistergesetz, §§ 3 und 7b Gesetz über die Preisstatistik; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erweiterung der Erhebungsmethodik zur Preisstatistik hinsichtlich einer generell rückwirkenden Anforderung der Daten; Erneute Änderung § 7b Gesetz über die Preisstatistik
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
