Zurück zur Übersicht
Verkündet

Gesetz zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (Außenhandelsstatistikänderungsgesetz - AHStatG-ÄndG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
14. Februar 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Außenwirtschaft, Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Artikel 1
  2. im Übrigen

Worum es geht

Anpassung der Rechtsgrundlage zur Außenhandelsstatistik infolge fachlicher und rechtlicher Änderungen im gesetzlichen Anwendungsbereich: Ermöglichung der Anhebung der Meldeschwellen im Teilbereich der Statistik über den Warenverkehr mit anderen EU-Mitgliedstaaten als Folge des inzwischen eingeführten Mikrodatenaustauschs mit EU-Partnerländern, damit Entlastung der Wirtschaft aufgrund der Befreiung weiterer Unternehmen von der Meldepflicht in der Intrahandelsstatistik, Entlastung der Auskunftspflichtigen auch bei vereinfachten Meldungen, Anpassungen an geänderte europäische Rechtsvorschriften, u.a. betr. EU-Umsatzsteuerrecht; monatliche Erhebung der tätigen Personen gegliedert nach Bundesländern im Rahmen der konjunkturstatistischen Erhebung im Bereich der Handels- und Dienstleistungsstatistik; Klarstellungen bei der Erhebung von Transaktionsdaten sowie der Revision im Zusammenhang mit dem Unternehmensbasisdatenregister, Korrektur von Fehlverweisen, Konkretisierungen, Präzisierungen und Folgeänderungen; Änderung verschiedener §§ Außenhandelsstatistikgesetz, § 6 Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz, §§ 3 und 4 Unternehmensbasisdatenregistergesetz, §§ 3 und 7b Gesetz über die Preisstatistik; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erweiterung der Erhebungsmethodik zur Preisstatistik hinsichtlich einer generell rückwirkenden Anforderung der Daten; Erneute Änderung § 7b Gesetz über die Preisstatistik

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.