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Erledigt

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024)

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
13. November 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Anpassungen im Bundeshaushalt aufgrund anhaltender Wachstumsschwäche, beträchtlicher Steuermindereinnahmen und weiterer einnahme- und ausgabeseitiger Entwicklungen: Erhöhung des Gesamthaushalts auf 488,880 Mrd Euro sowie des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" auf 58,233 Mrd Euro; Erhöhung der max. Nettokreditaufnahme auf 50,343 Mrd Euro entsprechend der Schuldenregel bei Verschlechterung der konjunkturellen Lage; Erhöhung der Investitionen auf 70,822 Mrd Euro und Verringerung der erwarteten Steuereinnahmen auf 374,386 Mrd Euro; Änderung §§ 1 und 2 Haushaltsgesetz 2024

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.