Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024)
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 13. November 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Anpassungen im Bundeshaushalt aufgrund anhaltender Wachstumsschwäche, beträchtlicher Steuermindereinnahmen und weiterer einnahme- und ausgabeseitiger Entwicklungen: Erhöhung des Gesamthaushalts auf 488,880 Mrd Euro sowie des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" auf 58,233 Mrd Euro; Erhöhung der max. Nettokreditaufnahme auf 50,343 Mrd Euro entsprechend der Schuldenregel bei Verschlechterung der konjunkturellen Lage; Erhöhung der Investitionen auf 70,822 Mrd Euro und Verringerung der erwarteten Steuereinnahmen auf 374,386 Mrd Euro; Änderung §§ 1 und 2 Haushaltsgesetz 2024
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
