Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 10. Oktober 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Recht
Worum es geht
Angesichts einer zunehmenden Verrohung des gesellschaftlichen Miteinanders und steigenden Tendenz zu Übergriffen Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Vollstreckungsbeamten, Rettungskräften sowie gemeinnützig tätigen Personen: Klarstellung zur strafschärfenden Berücksichtigung verschuldeter Auswirkungen der Tat bei dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten, Ausweitung des Straftatbestands der Nötigung staatlicher Organe auf Europa- und Kommunalpolitiker, Aufnahme des "hinterlistigen Überfalls" als Regelbeispiel für besonders schwere Fälle von Widerstandsdelikten gegen Polizei- und Rettungskräfte, Erhöhung des Strafrahmens von 6 Monaten auf bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe, Anpassung der Waffendefinition zum Einsatz von Elektroschockpistolen bzw. Tasern; Einschränkung von Grundrechten betr. körperliche Unversehrtheit; Änderung §§ 46, 105, 106 und 113 Strafgesetzbuch, §§ 74a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz sowie § 2 Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes Bezug: Siehe auch GESTA C108, C119 sowie C122
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
