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Erledigt

Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
8. November 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht, Umwelt

Worum es geht

Umsetzung völkerrechtlicher und europäischer Vorgaben zum Zugang zu Rechtsschutz für Umweltvereinigungen in Umweltangelegenheiten: Erweiterung des Katalogs der erfassten Klagegegenstände, Anpassungen der Regelungen zum Umweltrechtsschutz, Umsetzung zweier Entschließungen des Bundestages zur besseren Systematisierung des Bundesrechts sowie zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich, Klarstellungen, Folgeänderungen; Änderung zahlr. §§ Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, § 64 Bundesnaturschutzgesetz, §§ 48 und 53 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie §§ 9 und 10 Umweltinformationsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis Bezug: Beschluss VII/8g der 7. Vertragsstaatenkonferenz zur Aarhus-Konvention im Oktober 2021 zur Bestätigung der Entscheidung des Compliance-Komitees vom 23. Juli 2021 (ACCC/C/2016/137) Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. November 2022 zur Erweiterung der Klagerechte von Umweltvereinigungen (Rs. C-873/19) ; Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2023 zur Klage von Umweltverbänden bei möglichen Verstößen gegen europäisches Umweltrecht gegen behördliche Entscheidungen (Az. 10 CN 1.23) Richtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. 124, 25.04.2014, S. 1) ; Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. L 156, 25.06.2003, S. 17) ; Richtlinie 2010/75/ EU vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334, 17.12.2010, S. 17) ; Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197, 24.07.2012, S. 1) ; Richtlinie 2004/35/EG vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143, 30.04.2004, S. 56) Entschließungen des Deutschen Bundestags auf BT-Drs. 18/12146 und BT-Drs. 20/5570 Wiedervorlage siehe BR-Drs 43/26 GESTA 21. WP N013

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.