Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 8. November 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht, Umwelt
Worum es geht
Umsetzung völkerrechtlicher und europäischer Vorgaben zum Zugang zu Rechtsschutz für Umweltvereinigungen in Umweltangelegenheiten: Erweiterung des Katalogs der erfassten Klagegegenstände, Anpassungen der Regelungen zum Umweltrechtsschutz, Umsetzung zweier Entschließungen des Bundestages zur besseren Systematisierung des Bundesrechts sowie zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich, Klarstellungen, Folgeänderungen; Änderung zahlr. §§ Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, § 64 Bundesnaturschutzgesetz, §§ 48 und 53 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie §§ 9 und 10 Umweltinformationsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis Bezug: Beschluss VII/8g der 7. Vertragsstaatenkonferenz zur Aarhus-Konvention im Oktober 2021 zur Bestätigung der Entscheidung des Compliance-Komitees vom 23. Juli 2021 (ACCC/C/2016/137) Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. November 2022 zur Erweiterung der Klagerechte von Umweltvereinigungen (Rs. C-873/19) ; Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2023 zur Klage von Umweltverbänden bei möglichen Verstößen gegen europäisches Umweltrecht gegen behördliche Entscheidungen (Az. 10 CN 1.23) Richtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. 124, 25.04.2014, S. 1) ; Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. L 156, 25.06.2003, S. 17) ; Richtlinie 2010/75/ EU vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334, 17.12.2010, S. 17) ; Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197, 24.07.2012, S. 1) ; Richtlinie 2004/35/EG vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143, 30.04.2004, S. 56) Entschließungen des Deutschen Bundestags auf BT-Drs. 18/12146 und BT-Drs. 20/5570 Wiedervorlage siehe BR-Drs 43/26 GESTA 21. WP N013
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
