Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr [Artikelgesetz Zeitenwende]
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 14. Februar 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Staat und Verwaltung, Verteidigung
- Verkündung
Inkrafttreten
- Artikel 2 Nr. 1 und Nr. 5, Artikel 9 mit Ausnahme von Nr. 1 Buchst. b, Nr. 4, 7, 11, 12 und 16 sowie Artikel 11 mit Ausnahme von Nr. 2
- im Übrigen
- Artikel 2 Nr. 4 Buchst. b, Artikel 3 Nr. 2, Artikel 9 Nr. 1 Buchst. b, Nr. 4, 11, 12 und 16 und Artikel 12
Worum es geht
Erhöhung der Verfügbarkeit von militärischem Personal durch zahlreiche Änderungen in den Bereichen Arbeitszeit, Trennungsgeld, Besoldung, Vergütung, Versorgung und Laufbahnrecht: Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts, umfangreiche besoldungs- und versorgungsrechtliche Änderungen (z.B. zusätzliche Vergütung bei Alarmierungsverpflichtungen, finanzieller Ausgleich für Mehrarbeit, Prämien), Steigerung der Attraktivität des mobilen Dienstes durch Anpassungen bei Umzugskosten und Trennungsgeld, Erstattung von Betreuungskosten bei sonstigen dienstlich bedingten Abwesenheiten, Stellenzulagen für besonders wichtiges Personal, Erweiterung des Anwendungsbereichs des Arbeitssicherstellungsgesetzes zur Sicherung der Versorgung der Bundeswehr oder verbündeter Streitkräfte im Verteidigungsfall, elektronische Zustellung von Bescheiden an Dienstleistungspflichtige, Verlängerung der Höchstverpflichtungsdauer für Soldaten auf Zeit, Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Feldjägerdienst; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Freizügigkeit, freier Wahl des Arbeitsplatzes und Schutz vor Arbeitszwang; Änderung von 9 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Berufssoldaten, Anhebung von Ausgleichszahlungen, Erhöhung des Unfallruhegehalts unabhängig der Statusgruppe, Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes auf die Arbeitszeit von Soldaten und Berichterstattung an den Deutschen Bundestag zwei Jahre nach Inkrafttreten, redaktionelle Folgeänderungen; erneute Änderung versch. §§ Bundesbesoldungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz und Arbeitssicherstellungsgesetz sowie zusätzliche Änderung versch. §§ Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, Einsatz-Weiterverwendungsgesetz und Unterhaltssicherungsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
