Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Bundesrat hat Zustimmung versagt
- Letzter Schritt
- 21. Oktober 2024
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit
Worum es geht
Ausstattung von Strafverfolgungsbehörden mit digitalen Befugnissen, einschließlich dem Abgleich öffentlich zugänglicher Daten aus dem Internet mit Lichtbildern und Stimmen von Tatverdächtigen und anderen gesuchten Personen, automatisierter Datenanalyse sowie Anfragen geldwäscherechtlich Verpflichtete (z.B. Banken) durch das Bundeskriminalamt; Befugnis zur stichprobenartigen Befragung und Identitätskontrolle auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zur Durchsetzung von Waffenverbotszonen und Allgemeinverfügungen der Bundespolizei; Einfügung und Änderung versch. §§ Bundeskriminalamtgesetz, Bundespolizeigesetz sowie Strafprozessordnung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
