Gesetz zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 4. Dezember 2024
- Eingebracht von
- Hessen
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verkehr, Wirtschaft
Worum es geht
Ergänzung der Regelung zur Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer zwecks Bürokratieentlastung von Unternehmen: Verpflichtung zur nur einmaligen Überprüfung des Führerscheins des Fahrzeugführers durch Halter des Kraftfahrzeugs und damit Vermeidung eines Sorgfaltspflichtverstoßes durch den Arbeitgeber bei Unterlassen einer erneuten Überprüfung Änderung § 21 Straßenverkehrsgesetz Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 312/25 GESTA 21. WP J003
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
