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Erledigt

Gesetz zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
4. Dezember 2024
Eingebracht von
Hessen
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Verkehr, Wirtschaft

Worum es geht

Ergänzung der Regelung zur Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer zwecks Bürokratieentlastung von Unternehmen: Verpflichtung zur nur einmaligen Überprüfung des Führerscheins des Fahrzeugführers durch Halter des Kraftfahrzeugs und damit Vermeidung eines Sorgfaltspflichtverstoßes durch den Arbeitgeber bei Unterlassen einer erneuten Überprüfung Änderung § 21 Straßenverkehrsgesetz Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 312/25 GESTA 21. WP J003

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.