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Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung - Bedrohung von Zeuginnen und Zeugen und Gerichtspersonen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Den Ausschüssen zugewiesen
Letzter Schritt
18. Oktober 2024
Eingebracht von
Berlin
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Recht

Worum es geht

Angesichts vermehrter Bedrohungshandlungen verbesserter Schutz von Verfahrensbeteiligten oder Beweispersonen in Strafverfahren sowie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in diesem Phänomenbereich: Einführung eines Regelbeispiels für den Tatbestand der Nötigung, Aufnahme als Katalogstraftat zur Telekommunikationsüberwachung und Erhebung von Verkehrsdaten; Änderung § 240 Strafgesetzbuch sowie §§ 100a und 100g Strafprozessordnung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.