... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
Verfahren beendet: Einbringung abgelehnt
- Beratungsstand
- Einbringung abgelehnt
- Letzter Schritt
- 22. November 2024
- Eingebracht von
- Baden-Württemberg
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Recht
Worum es geht
Regelungen zur besonderen Schutzwürdigkeit von Vollstreckungsbeamten sowie Rettungskräften vor dem Hintergrund zunehmender Gewalttaten gegen diesen Personenkreis: Anhebung des Mindeststrafmaßes betr. den Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte von 3 auf 6 Monate Freiheitsstrafe sowie der Mindeststrafe in besonders schweren Fällen des Widerstands gegen oder des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte von 6 Monaten auf 1 Jahr Freiheitsstrafe; Änderung §§ 113 und 114 Strafgesetzbuch Bezug: Siehe auch GESTA C108, C116 sowie C122
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
