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Erledigt

... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften

Verfahren beendet: Einbringung abgelehnt

Beratungsstand
Einbringung abgelehnt
Letzter Schritt
22. November 2024
Eingebracht von
Baden-Württemberg
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Recht

Worum es geht

Regelungen zur besonderen Schutzwürdigkeit von Vollstreckungsbeamten sowie Rettungskräften vor dem Hintergrund zunehmender Gewalttaten gegen diesen Personenkreis: Anhebung des Mindeststrafmaßes betr. den Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte von 3 auf 6 Monate Freiheitsstrafe sowie der Mindeststrafe in besonders schweren Fällen des Widerstands gegen oder des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte von 6 Monaten auf 1 Jahr Freiheitsstrafe; Änderung §§ 113 und 114 Strafgesetzbuch Bezug: Siehe auch GESTA C108, C116 sowie C122

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.