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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
20. Dezember 2024
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Recht, Staat und Verwaltung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Verfassungsrechtliche Absicherung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz vor dem Einfluss durch extremistische Parteien: Übertragung bewährter Regelungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz in das Grundgesetz zur Neuordnung von Art. 93 und 94 GG, Verankerung des Status als Verfassungsorgan und die Organisation des BVerfG, Festschreibung von 2 Senaten mit jeweils 8 Richtern, hälftige Richterwahl durch Bundestag und Bundesrat je Senat, Festlegung der Amtszeit auf 12 sowie der Altersgrenze auf 68 Jahre, Wiederwahlverbot, Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers, Öffnungsklausel zugunsten eines Ersatzwahlmechanismus zur Ermöglichung der Auflösung von Wahlblockaden unter Beibehaltung des Wahlerfordernisses einer Zweidrittelmehrheit, Geschäftsordnungsautonomie, Zuständigkeitsregelungen, Verankerung der Bindungswirkung der Entscheidungen, Gesetzesvorbehalt; Neufassung Art. 93 und Art. 94 Grundgesetz bei Umsetzung Art. 94 alt als Art. 93 neu Bezug: Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes, s. GESTA C121 Siehe auch GESTA C095

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.