Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 20. Dezember 2024
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Bundestag, Recht, Staat und Verwaltung
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Einführung und Ausgestaltung eines im Grundgesetz zugelassenen Ersatzwahlmechanismus zwischen Bundesrat und Bundestag zur Lösung von Wahlblockaden bei der Nachbesetzung vakanter Richterstellen, Fristenregelung zur Übertragung des Wahlrechts auf das Ersatzwahlorgan, Anpassung von Verweisen betr. Neuordnung Art. 93 und Art. 94 GG; Änderung § 7a Bundesverfassungsgerichtsgesetz sowie § 36 Untersuchungsausschussgesetz Bezug: Grundgesetzänderung (Artikel 93 und 94) s. GESTA C120
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
