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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
20. Dezember 2024
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Bundestag, Recht, Staat und Verwaltung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Einführung und Ausgestaltung eines im Grundgesetz zugelassenen Ersatzwahlmechanismus zwischen Bundesrat und Bundestag zur Lösung von Wahlblockaden bei der Nachbesetzung vakanter Richterstellen, Fristenregelung zur Übertragung des Wahlrechts auf das Ersatzwahlorgan, Anpassung von Verweisen betr. Neuordnung Art. 93 und Art. 94 GG; Änderung § 7a Bundesverfassungsgerichtsgesetz sowie § 36 Untersuchungsausschussgesetz Bezug: Grundgesetzänderung (Artikel 93 und 94) s. GESTA C120

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.