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Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und des Entgeltfortzahlungsgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Den Ausschüssen zugewiesen
Letzter Schritt
18. Oktober 2024
Eingebracht von
Bayern
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Soziale Sicherung

Worum es geht

Umstellung des Verfahrens der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB-Verfahren) von einem Abrufverfahren (Pull-Verfahren) auf eine proaktive, automatisierte Datenübertragung durch die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeber (Push-Verfahren), Anspruch des Arbeitgebers auf Vorlage der ärztlichen Bescheinigung bei fehlender Übermittlung im elektronischen Verfahren; Änderung § 109 Viertes Buch Sozialgesetzbuch und § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.