... Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und des Entgeltfortzahlungsgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Den Ausschüssen zugewiesen
- Letzter Schritt
- 18. Oktober 2024
- Eingebracht von
- Bayern
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Soziale Sicherung
Worum es geht
Umstellung des Verfahrens der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB-Verfahren) von einem Abrufverfahren (Pull-Verfahren) auf eine proaktive, automatisierte Datenübertragung durch die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeber (Push-Verfahren), Anspruch des Arbeitgebers auf Vorlage der ärztlichen Bescheinigung bei fehlender Übermittlung im elektronischen Verfahren; Änderung § 109 Viertes Buch Sozialgesetzbuch und § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
