Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 4. Dezember 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Recht
Worum es geht
Aufklärung und Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen: Einführung eines Qualifikationstatbestandes mit einem erhöhten Strafmaß für bandenmäßige und gewerbsmäßige Sprengstoffkriminalität, Erweiterung des Straftatenkatalogs für die Telekommunikationsüberwachung, Ausweitung der Strafvorschriften für das unerlaubte Lagern, Verbringen und Überlassen explosionsgefährlicher Stoffe auf den nicht gewerblichen Bereich, Regelung zur Einziehung von Ausgangsstoffen zur Herstellung von Explosivstoffen; Änderung versch. §§ Sprengstoffgesetz, Strafgesetzbuch und Ausgangsstoffgesetz sowie 3 weiterer Gesetze, Änderung §§ 100a, 100g und 112 Strafprozessordnung; Einschränkung von Grundrechten betr. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
