Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 11. Dezember 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Gesundheit, Wirtschaft
Worum es geht
Durchführungsbestimmungen zur Anwendung der ab dem 20. Januar 2027 geltenden europäischen Vorgaben für die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen: Verfahrensbestimmungen betr. Abfassung bestimmter Unterlagen in deutscher Sprache, Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, Stichproben bei der Marktüberwachung sowie Meldewegen bei Nichtkonformitäten und der diesbez. Rolle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Bußgeld- und Straftatbestände, Übergangsbestimmungen; Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates (Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz – MaschinenDG) als Art. 1 der Vorlage, Aufhebung Maschinenverordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2023/1230 vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG und der Richtlinie 73/361/EWG (ABl. L 165, 29.06.2023, S. 1) Wiedervorlage siehe BR-Drs 356/25 GESTA 21. WP G004
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
