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Erledigt

Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
11. Dezember 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Gesundheit, Wirtschaft

Worum es geht

Durchführungsbestimmungen zur Anwendung der ab dem 20. Januar 2027 geltenden europäischen Vorgaben für die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen: Verfahrensbestimmungen betr. Abfassung bestimmter Unterlagen in deutscher Sprache, Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, Stichproben bei der Marktüberwachung sowie Meldewegen bei Nichtkonformitäten und der diesbez. Rolle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Bußgeld- und Straftatbestände, Übergangsbestimmungen; Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates (Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz – MaschinenDG) als Art. 1 der Vorlage, Aufhebung Maschinenverordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2023/1230 vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG und der Richtlinie 73/361/EWG (ABl. L 165, 29.06.2023, S. 1) Wiedervorlage siehe BR-Drs 356/25 GESTA 21. WP G004

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.