Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
- Letzter Schritt
- 22. November 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Soziale Sicherung
Worum es geht
Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung: Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells, u.a. Öffnung für nichttarifgebundene Arbeitsvertragsparteien, Ermöglichung von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auch ohne tarifliche Grundlage, Flexibilisierung der Abfindungsregelungen, Anpassung des vorzeitigen Bezugs von Betriebsrenten an das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung, erhöhter Spielraum von Pensionskassen, u.a. bei der Kapitalanlage, Förderung von Beschäftigten mit geringem Einkommen, automatische Erteilung von Beitragsbescheiden durch den Pensions-Sicherungs-Verein, rechtssichere digitale Kommunikation mit Leistungsberechtigten, verbesserter Datenaustausch zwischen den beteiligten Trägern, Gesetzesevaluation sowie Evaluierung der Nettorenditen durch das BMAS im Jahr 2028; Einführung eines Europäischen Ausweises für Menschen mit Behinderungen durch Rechtsverordnung, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen und Berichtigungen, Folgeänderungen; Einfügung §§ 24a und 30a und Änderung zahlr. §§ Betriebsrentengesetz, Einfügung und Änderung versch. §§ in weiteren 10 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Wiedervorlage siehe BR-Drs 424/25 GESTA 21. WP G009
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
