Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 27. November 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Gesundheit
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 22. Juni 1981 in Genf von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommen sowie zu dem am 20. Juni 2002 angenommenen Protokoll: Umsetzung einer Politik auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes zur Verhütung von Unfällen u. Gesundheitsschäden sowie zur Begrenzung von Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt, Verantwortung der Arbeitgeber bez. der Vermeidung von Sicherheits- u. Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz, Mitwirkung u. Rechte der Arbeitnehmer, Aufzeichnung u. Meldung von Arbeitsunfällen u. Berufskrankheiten sowie Erstellung jährlicher Statistiken Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 388/25 GESTA 21. WP XG001
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
