Gesetz zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 17. Oktober 2024
- Eingebracht von
- Fraktion der CDU/CSU
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
Worum es geht
Änderung der Regelung zur Entwidmung von nicht mehr benötigten Eisenbahnflächen zur leichteren Nachnutzung etwa zu Wohnungsbauzwecken: Streichung des überragenden öffentlichen Interesses für Bahnbetriebszwecke eines Grundstücks zur Umsetzung von Freistellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt oder bei Planfeststellungsbehörden der Länder Änderung § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz Bezug: Siehe auch GESTA J033 und J034
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
