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Erledigt

Gesetz zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
17. Oktober 2024
Eingebracht von
Fraktion der CDU/CSU
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

Worum es geht

Änderung der Regelung zur Entwidmung von nicht mehr benötigten Eisenbahnflächen zur leichteren Nachnutzung etwa zu Wohnungsbauzwecken: Streichung des überragenden öffentlichen Interesses für Bahnbetriebszwecke eines Grundstücks zur Umsetzung von Freistellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt oder bei Planfeststellungsbehörden der Länder Änderung § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz Bezug: Siehe auch GESTA J033 und J034

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.