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Erledigt

Gesetz zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung - Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
29. Januar 2025
Eingebracht von
Fraktion der CDU/CSU
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht

Worum es geht

Einführung einer unionsrechtskonformen und rechtssicheren dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen samt eventuell vergebenen Port-Nummern bei Telekommunikationsunternehmen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit: Übermittlungsbefugnis an die Strafverfolgungsbehörden und Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, Abrufbefugnis des Bundesamts für Verfassungsschutz, Klarstellung zur Wiederherstellung der Möglichkeit der Funkzellendatenabfrage, Aufhebung entsprechender Kostentatbestände, Folgeänderungen; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis; Änderung §§ 175, 176, 177, 180 und 228 Telekommunikationsgesetz, §§ 100g und 101a Strafprozessordnung, Anlage 3 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz sowie § 8a Bundesverfassungsschutzgesetz Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. September 2022 zur Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten (C-793/19 und C794/19) ; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. und 15. Februar 2023 zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (1 BvR 2845/16; 1 BvR 2683/16; 1 BvR 141/16) ; zahlr. weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich Vorratsdatenspeicherung Siehe auch GESTA C096

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.