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Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes und Erweiterung der Bestimmungen zu den Allgemeinen Krankenhausleistungen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Den Ausschüssen zugewiesen
Letzter Schritt
22. November 2024
Eingebracht von
Nordrhein-Westfalen
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesundheit

Worum es geht

Aufhebung des Verbots der ambulanten Parallelabrechnung bei strahlentherapeutischen Behandlungen, damit Ermöglichung strahlentherapeutischer Behandlungen während eines Krankenhausaufenthalts auch in Kooperation mit der vertragsärztlichen Versorgung; Änderung §2 Krankenhausentgeltgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.