Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und der KWK-Ausschreibungsverordnung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 14. Februar 2025
- Eingebracht von
- Fraktion der CDU/CSU
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Verlängerung der Regelungen zur Förderung von KWK-Anlagen, Wärmenetzen und -speichern sowie E-Heizern; redaktionelle Anpassung der Höchstsätze und Fristen; Änderung §§ 6, 18, 22 und 35 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes); Umsetzung der neugefassten Energieeffizienzrichtlinie, Ersetzung des Begriffs industrielle Abwärme durch unvermeidbare Abwärme, Anhebung der Fördergrenze für Wärmenetze von bislang 20 Mio Euro auf nunmehr 50 Mio Euro, Anpassungen nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien 2022 der EU-Kommission, Aufhebung des beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt für KWK-Anlagen mit elektrischer KWK-Leistung von mehr als 300 Megawatt, Übergangsregelungen; erneute und zusätzliche Änderung verschiedener §§ Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, zusätzliche Änderung §§ 8, 19, 20 und 21 KWK-Ausschreibungsverordnung Bezug: Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (ABl. L 231, 20.09.2023, S. 1)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
