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Erledigt

... Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

Verfahren beendet: Einbringung abgelehnt

Beratungsstand
Einbringung abgelehnt
Letzter Schritt
20. Dezember 2024
Eingebracht von
Bayern
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Migration und Aufenthaltsrecht, Soziale Sicherung

Worum es geht

Erhöhung der Zahl freiwilliger Ausreisen Geduldeter als auch vollziehbar Ausreisepflichtiger ohne Duldung sowie Senkung des Anreizes zur Einreise von Asylsuchenden mit geringer Bleibeperspektive durch Einschränkung bzw. Ausschluss des Anspruchs auf Sozialleistungen: Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs auf vollziehbar Ausreisepflichtige mit Duldung im Dublin-Verfahren sowie geduldete Personen mit ungeklärter Identität, Änderung bzw. Einführung von Tatbeständen zur Anspruchseinschränkung: Nichtausreise nach Fristablauf, Einreise ohne schutzwürdigen Grund, Nichtvollziehbarkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen "zumindest auch aus einem von ihnen selbst zu vertretenden Grund", gewalttätige Ausschreitungen oder Verstöße gegen die Vorschriften in der Asylunterkunft; Senkung der Leistungen für vollziehbar Ausreisepflichtige ohne Duldung auf das physische Existenzminimum; Modifizierungen der Zustellung der Entscheidungen, der Anhörung des Leistungsberechtigten und der Beendigung der Anspruchseinschränkung; automatisierte Datenübermittlung aus dem Ausländerzentralregister an die Leistungsbehörden, einschl. der Träger der Eingliederungshilfe, Folgeänderungen; Einfügung § 1b und Änderung §§ 1, 1a, 9, 11 und 14 Asylbewerberleistungsgesetz sowie §§ 15a, 18a und 22 AZR-Gesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.