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Erledigt

Gesetz zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
15. Januar 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Europapolitik und Europäische Union, Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht

Worum es geht

Ermöglichung der förmlichen Verpflichtung nicht beamteter Personen im Wege der Echtzeit-Videokommunikation in geeigneten Fällen als Alternative zur Präsenzverpflichtung, Aufnahme und Übermittlung der Niederschrift als elektronisches Dokument; Umsetzung europäischer Rechtsprechung zum Verfahrensrecht der Europäischen Staatsanwaltschaft bei grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen, Korrektur eines Redaktionsversehens; Änderung § 1 und Aufhebung § 3 Verpflichtungsgesetz sowie Änderung §§ 3 und 4 Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2023 zum Verfahrensrecht der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) (C-281/22) Verordnung (EU) 2017/1939 vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 283, 31.10.2017, S. 1 – EUStA-Verordnung) Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 261/26 GESTA 21. WP C072

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.