Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 27. November 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Recht
Worum es geht
Förderung von einfachen, kostengünstigen und innovativen Gebäudeneubauten durch Änderung zivilrechtlicher Rahmenbedingungen: Neuregelung technischer Normen und Regeln, Wegfall von Komfort- und Ausstattungsmerkmalen als Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht, Erleichterung der Abweichung von anerkannten Regeln der Technik bei Gebäudebauverträgen zwischen fachkundigen Unternehmen, diesbzgl. Neuregelung der Beschaffenheitsvereinbarung und Sachmängelhaftung, Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für den Bund zum Ausschluss technischer Normen und Regeln im Bauvertragsrecht; Evaluierung der Neuregelung 5 Jahre nach Inkrafttreten; Änderung § 650a und Einfügung §650o Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
