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Verkündet

Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Antrag der Europäischen Investitionsbank zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
20. Dezember 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Europapolitik und Europäische Union, Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zum Antrag der EIB vom 28. August 2024 auf Satzungsänderung betr. Flexibilisierung der bisher festen Kennzahl zur maximalen Quote der jeweils ausstehenden Darlehen und Bürgschaften im Verhältnis zum Eigenkapital (Gearing Ratio), jeweilige Festsetzung der Höhe durch einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats Bezug: Abschlussbericht des Expertenpanels der G20 zur Begutachtung der Kapitaleffizienz von multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) (Capital Adequacy Framework Review), u.a. mit der Forderung zur Entfernung bestimmter numerischer Grenzwerte für Finanzierungen aus ihren Satzungen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Einfügung eines Zustimmungsvorbehalts des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.