Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Antrag der Europäischen Investitionsbank zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 20. Dezember 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Europapolitik und Europäische Union, Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zum Antrag der EIB vom 28. August 2024 auf Satzungsänderung betr. Flexibilisierung der bisher festen Kennzahl zur maximalen Quote der jeweils ausstehenden Darlehen und Bürgschaften im Verhältnis zum Eigenkapital (Gearing Ratio), jeweilige Festsetzung der Höhe durch einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats Bezug: Abschlussbericht des Expertenpanels der G20 zur Begutachtung der Kapitaleffizienz von multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) (Capital Adequacy Framework Review), u.a. mit der Forderung zur Entfernung bestimmter numerischer Grenzwerte für Finanzierungen aus ihren Satzungen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Einfügung eines Zustimmungsvorbehalts des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
