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Erledigt

Gesetz zur Erweiterung des § 78b Absatz 2 des Strafgesetzbuchs

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
5. Dezember 2024
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht, Staat und Verwaltung

Worum es geht

Erweiterung der Regelung zur Strafverfolgungsverjährung in personeller und zeitlicher Hinsicht: Ausweitung auf Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung ohne Bundes- oder Landtagsmandat, automatisches Einsetzen der Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt der Tatbeendigung bis zur Beendigung des Mandats oder Amtes; Änderung § 78b Strafgesetzbuch

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.