Gesetz zur Erweiterung des § 78b Absatz 2 des Strafgesetzbuchs
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 5. Dezember 2024
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht, Staat und Verwaltung
Worum es geht
Erweiterung der Regelung zur Strafverfolgungsverjährung in personeller und zeitlicher Hinsicht: Ausweitung auf Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung ohne Bundes- oder Landtagsmandat, automatisches Einsetzen der Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt der Tatbeendigung bis zur Beendigung des Mandats oder Amtes; Änderung § 78b Strafgesetzbuch
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
