Gesetz zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 des Handelsgesetzbuchs
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 5. Dezember 2024
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht, Wirtschaft
Worum es geht
Für eine effektivere Durchsetzung der Publizität der Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften und zur Absenkung der verjährungsbedingten Ausfallquote Verlängerung der Vollstreckungsverjährungsfrist von 2 auf 4 Jahre; Änderung § 335 Handelsgesetzbuch Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/25809 (GESTA 19. WP C197)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
