Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in Verfahren vor Untersuchungsausschüssen und der Strafverfolgung im Zusammenhang mit Falschaussagen vor Untersuchungsausschüssen
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 5. Dezember 2024
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Bundestag, Recht
Worum es geht
Änderung bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen: Vereidigung von Zeugen, unverzügliche Veröffentlichung der Protokolle der öffentlichen Beweisaufnahmesitzungen, Einschränkung des Erlaubnisvorbehaltes betr. Ton- und Filmaufnahmen während der Beweiserhebung, Strafbarkeit von Falschaussagen, insbes. von Amtsträgern; Änderung §§ 11, 13 und 24 Unterschuchungsausschussgesetz sowie Änderung § 162 und Einfügung §§ 341 und 342 Strafgesetzbuch
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
