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Erledigt

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
8. Januar 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Staat und Verwaltung, Wirtschaft

Worum es geht

Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie, Stabilisierung des Tarifvertragssystems und Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen für tarifgebundene Arbeitgeber: Verpflichtung von Unternehmen, einschließlich Nach- und Verleihunternehmer, zur Gewährung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes, Einrichtung einer Prüfstelle Bundestariftreue zur Kontrolle der Einhaltung der Tarifstandards und rechtsverbindlichen Feststellung von Verstößen, Sanktionierung von Verstößen durch Vertragsstrafen oder die außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber, Erlass von Nachweispflichten bei Vorlage eines Zertifikats einer Präqualifizierungsstelle, Rechtsanspruch für Arbeitnehmer; zukunftsgerechte Ausgestaltung von Betriebsratswahlen: probeweise Ermöglichung der Online-Stimmabgabe bei den 2026 anstehenden regelmäßigen Wahlen als zusätzliche Option, anschließende Evaluierung, Folgeänderungen; Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (Bundestariftreuegesetz – BTTG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 18b Betriebsverfassungsgesetz sowie Änderung versch. §§ in 8 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Wiedervorlage siehe BR-Drs 381/25 GESTA 21. WP G006

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.