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Erledigt

Gesetz zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
15. Januar 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Staat und Verwaltung, Wirtschaft

Worum es geht

Umsetzung des Teils der Vergaberechtsreform (Vergabetransformationspaket) betr. Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Unterstützung der sozial-ökologischen Wirtschaftstransformation durch umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung des Vergaberechts, zum Bürokratieabbau, zur Digitalisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren, zur Mittelstandsförderung und Stärkung von Start-ups sowie zur innovativen und nachhaltigen Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung, u.a. Flexibilisierung des Losgrundsatzes, Erleichterung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit, Vereinfachung von Leistungsbeschreibungen, Eignungskriterien und Nachweispflichten, höhere Schwellenwerte für Bundesoberbehörden, verpflichtende Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, begrenzter Entscheidungszeitraum von Vergabekammern, virtuelle Verfahrensführung; Klarstellungen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Einfügung § 120a und Änderung zahlreicher §§ Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Änderung zahlreicher §§ in 4 weiteren Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Reform des Vergaberechts Wachstumsinitiative der Bundesregierung vom 5. Juli 2024 Wiedervorlage siehe BR-Drs 380/25 GESTA 21. WP E012

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.