Gesetz zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 15. Januar 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Staat und Verwaltung, Wirtschaft
Worum es geht
Umsetzung des Teils der Vergaberechtsreform (Vergabetransformationspaket) betr. Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Unterstützung der sozial-ökologischen Wirtschaftstransformation durch umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung des Vergaberechts, zum Bürokratieabbau, zur Digitalisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren, zur Mittelstandsförderung und Stärkung von Start-ups sowie zur innovativen und nachhaltigen Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung, u.a. Flexibilisierung des Losgrundsatzes, Erleichterung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit, Vereinfachung von Leistungsbeschreibungen, Eignungskriterien und Nachweispflichten, höhere Schwellenwerte für Bundesoberbehörden, verpflichtende Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, begrenzter Entscheidungszeitraum von Vergabekammern, virtuelle Verfahrensführung; Klarstellungen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Einfügung § 120a und Änderung zahlreicher §§ Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Änderung zahlreicher §§ in 4 weiteren Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Reform des Vergaberechts Wachstumsinitiative der Bundesregierung vom 5. Juli 2024 Wiedervorlage siehe BR-Drs 380/25 GESTA 21. WP E012
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
