Zurück zur Übersicht
Erledigt

Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz)

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
5. Dezember 2024
Eingebracht von
Fraktion der CDU/CSU
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Außenwirtschaft, Wirtschaft

Worum es geht

Sofortige Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zur Vorbereitung deutscher Unternehmen auf das Inkrafttreten der über die nationale Regelung hinausgehenden europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der diesbezüglichen Vermeidung nicht gerechtfertigter Wettbewerbsnachteile innerhalb der EU; Aufhebung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1760 vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859 (ABl. L 2024/1760, 05.07.2024, S. 1) Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/11752 (GESTA G028) Siehe auch GESTA G039

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.