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Im Verfahren

Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Letzter Schritt
2. April 2025
Eingebracht von
Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Recht

Worum es geht

Zur Verlangsamung des Mietenanstiegs Verlängerung der Regelungen zur Beschränkung der Miethöhe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2029 (sog. Mietpreisbremse), Festlegung der Gebiete durch Rechtsverordnung der Landesregierungen, Streichung der bisher vorgeschriebenen max. Geltungsdauer der Rechtsverordnung von höchstens 5 Jahren, erhöhte Anforderungen an die Begründung der Landesverordnungen; Änderung § 556d Bürgerliches Gesetzbuch; Verordnungsermächtigung Bezug: Siehe auch GESTA C008 sowie GESTA 20. WP C146 und C149 Der Gesetzesantrag war bereits in der 20. WP als GESTA 20. WP C140 eingebracht worden.

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.