Gesetz zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes (Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz - ArbZFlexG)
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 20. Dezember 2024
- Eingebracht von
- Fraktion der FDP
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Wirtschaft
Worum es geht
Schaffung neuer Freiräume zur Gestaltung der Arbeitszeit in einer immer stärker digitalisierten Wirtschaft und Gesellschaft durch Vergrößerung der Abweichungsmöglichkeiten der Tarifpartner von arbeitszeitrechtlichen Vorgaben: Festlegung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit, Kürzung der Ruhezeiten ohne Einschränkungen hinsichtlich der Zeitdauer oder der Art der Arbeit; Änderung § 7 Arbeitszeitgesetz Bezug: Richtlinie 2003/88/EG vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299, 18.11.2003, S. 9)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
