Gesetz zur Änderung der Freistellung von Bahnbetriebszwecken des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 20. Dezember 2024
- Eingebracht von
- Fraktion der FDP
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
Worum es geht
Änderung der Regelung zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken von Grundstücken: Ermöglichung der Entwidmung von Flächen auch bei nicht überragendem öffentlichen Interesse, etwa zu Wohnungsbauzwecken, Entfall des überragenden öffentlichen Interesses bei langfristig nicht zu erwartender Reaktivierung von Gleisanlagen, Schaffung einer Übergangsregelung für vor dem 29. Dezember 2023 beantragte Freistellungsverfahren zur Weiterführung nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechtslage; Änderung §§ 23 und 38 Allgemeines Eisenbahngesetz Bezug: Siehe auch GESTA J032 und J033
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
