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Erledigt

Gesetz zur Änderung der Freistellung von Bahnbetriebszwecken des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
20. Dezember 2024
Eingebracht von
Fraktion der FDP
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

Worum es geht

Änderung der Regelung zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken von Grundstücken: Ermöglichung der Entwidmung von Flächen auch bei nicht überragendem öffentlichen Interesse, etwa zu Wohnungsbauzwecken, Entfall des überragenden öffentlichen Interesses bei langfristig nicht zu erwartender Reaktivierung von Gleisanlagen, Schaffung einer Übergangsregelung für vor dem 29. Dezember 2023 beantragte Freistellungsverfahren zur Weiterführung nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechtslage; Änderung §§ 23 und 38 Allgemeines Eisenbahngesetz Bezug: Siehe auch GESTA J032 und J033

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.