Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 14. Februar 2025
- Eingebracht von
- Fraktion der CDU/CSU
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Gesundheit
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Sicherstellung der Regenerationszeit für Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche aufgrund der besonderen Belastungssituation: klare Definition des Begriffs Entbindung, Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen, Beschäftigungsverbot, Anspruch auf Erstattung mutterschutzrechtlicher Leistungen für Arbeitgeber im Rahmen des U2-Umlageverfahres in Höhe von 100 Prozent, Gleichbehandlung von Beamtinnen, Soldatinnen und Selbständigen, Klarstellung zur Länge der Mutterschutzfristen bei Totgeburt; Änderung §§ 2, 3, 9 und 32 Mutterschutzgesetz, § 24i Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 2 Mutterschutz- und Elternzeitverordnung sowie §§ 2, 5, 6 und 6a Mutterschutzverordnung für Soldatinnen Bezug: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2024 zur Gewährung von Mutterschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche (1 BvR 2106/22) ; Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2013 sowie 15. Dezember 2005 zur Bestimmung des Begriffs Entbindung zur Abgrenzung von Fehl- und Totgeburten (8 AZR 838/12 ; 2 AZR 462/04) Siehe auch GESTA I025
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
