Zurück zur Übersicht
Verkündet

Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
14. Februar 2025
Eingebracht von
Fraktion der CDU/CSU
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Gesundheit

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Sicherstellung der Regenerationszeit für Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche aufgrund der besonderen Belastungssituation: klare Definition des Begriffs Entbindung, Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen, Beschäftigungsverbot, Anspruch auf Erstattung mutterschutzrechtlicher Leistungen für Arbeitgeber im Rahmen des U2-Umlageverfahres in Höhe von 100 Prozent, Gleichbehandlung von Beamtinnen, Soldatinnen und Selbständigen, Klarstellung zur Länge der Mutterschutzfristen bei Totgeburt; Änderung §§ 2, 3, 9 und 32 Mutterschutzgesetz, § 24i Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 2 Mutterschutz- und Elternzeitverordnung sowie §§ 2, 5, 6 und 6a Mutterschutzverordnung für Soldatinnen Bezug: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2024 zur Gewährung von Mutterschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche (1 BvR 2106/22) ; Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2013 sowie 15. Dezember 2005 zur Bestimmung des Begriffs Entbindung zur Abgrenzung von Fehl- und Totgeburten (8 AZR 838/12 ; 2 AZR 462/04) Siehe auch GESTA I025

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.